Zertifizierung zu Ende gedacht.

Normung

ISO/IEC 17024 Personenzertifizierung

Anforderungsprofil für die Personenzertifizierung nach ISO/IEC 17024 – in fünf Schritten von der Zulassung bis zur Rezertifizierung.

  1. Formale Zugangsvoraussetzungen

    Antragsteller müssen ihre Grundqualifikation vor Beginn des Verfahrens lückenlos dokumentieren:

    • Berufsabschluss

      Staatlich anerkannte Ausbildung oder abgeschlossenes Studium im Gesundheits- bzw. Pflegebereich (z. B. Pflegefachkraft, Medizinische Fachangestellte, Therapiewissenschaften).

    • Praktische Erfahrung

      Nachweis mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung. Je nach angestrebter Spezialisierung (z. B. Wundmanagement, Hygiene, Palliative Care) variiert die geforderte Dauer meist zwischen zwei und vier Jahren.

    • Spezifische Fortbildung

      Absolvierung eines anerkannten, additiven Qualifizierungsmoduls im Zielbereich mit einer festgelegten Mindeststundenzahl (Beispiel DGfW e. V.).

  2. Fachliche und methodische Kompetenzen

    Die Zertifizierung prüft, ob theoretisches Wissen in der Praxis regelkonform angewendet werden kann:

    • Fachwissen

      Beherrschung aktueller klinischer oder pflegerischer Leitlinien, gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. Patientenschutz, Infektionsschutzgesetz) sowie rechtlicher Haftungsfragen.

    • Methoden- und Dokumentationskompetenz

      Nachweis strukturierter Arbeitsweisen, etwa bei der Erstellung von Fachgutachten, Pflegeprozessplanungen oder der Implementierung von Qualitätsstandards.

  3. Persönliche Eignung und Unabhängigkeit

    Da zertifizierte Personen eine hohe Verantwortung für den Schutz der Patientengesundheit tragen, gelten strenge Maßstäbe an das persönliche Verhalten:

    • Unparteilichkeit und Neutralität

      Verpflichtung zu objektiver Urteilsbildung ohne Interessenkonflikte. Produktneutralität.

    • Zuverlässigkeit

      Einwandfreies Führungszeugnis sowie Einhaltung berufsethischer Grundsätze.

  4. Prüfungsverfahren und Leistungsnachweis

    Das Konformitätsbewertungsverfahren besteht aus voneinander unabhängigen Prüfungsteilen:

    • Schriftliche Prüfung

      Abfrage von Fachkonzepten, rechtlichen Normen und theoretischem Hintergrundwissen.

    • Mündlicher oder praktischer Teil

      Fallstudienbearbeitung, Erstellung von Probegutachten oder Simulationen zur Überprüfung der Umsetzungskompetenz.

  5. Befristung und Rezertifizierung

    Ein Zertifikat nach ISO/IEC 17024 wird nicht unbefristet erteilt. Die Gültigkeit beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre. Für eine Aufrechterhaltung oder Verlängerung müssen stetige Fortbildungsnachweise im Fachgebiet sowie eine ununterbrochene Berufspraxis vorgelegt werden.